Laut Straßenverkehrsordnung ist zum Radfahren kein Führerschein erforderlich. Autofahrer fragen sich jedoch oft, ob ein Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad zu Punktenabzug führt. Und falls ja, welche Kurse sind nötig, um diese schnell wiederzuerlangen?
Die wichtigsten Verstöße:
Fahren auf dem Gehweg
Außerhalb der ausgewiesenen Grünstreifen ist das Radfahren neben Fußgängern verboten. Zwar ist das Fahren auf dem Gehweg erlaubt, Radfahrer müssen jedoch stets absteigen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von 135 € geahndet werden.
Fahren entgegen der Fahrtrichtung
Neben Radwegen erlaubt die Straßenverkehrsordnung das Fahren neben Autos in bestimmten Bereichen. Rechts davon dürfen sich jedoch keine parkenden Autos befinden. Darüber hinaus ist das Fahren entgegen der Fahrtrichtung strengstens verboten und wird mit einem Bußgeld von 90 bis 135 € geahndet.
Überfahren einer roten Ampel

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Telefonieren während der Fahrt: Telefonieren während der Fahrt gilt als Ordnungswidrigkeit (Vergehen der vierten Klasse) und stellt somit eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Daher droht Ihnen, auch mit Headset, sofort ein Bußgeld zwischen 90 und 375 Euro.
Das Vergessen einer Warnweste
Auch auf Radwegen besteht für Radfahrer nachts die Pflicht, eine Warnweste zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 75 € geahndet.
Defekte Bremsen
Obwohl Fahrräder keiner obligatorischen technischen Überprüfung unterliegen, kann ein während der Fahrt festgestellter Bremsdefekt ein Bußgeld von 45 € bis 180 € nach sich ziehen.





