Laut einem am 20. November 2020 im Amtsblatt veröffentlichten Dekret dürfen Elektroroller und -motorräder nun auch die Busspuren benutzen, einschließlich derer für den öffentlichen Nahverkehr und Taxis. Diese Verordnung hat in der französischen Zweirad-Community für erhebliche Verwirrung gesorgt. Viele haben die Regelung falsch interpretiert und angenommen, sie könnten die Spuren uneingeschränkt nutzen.
Gute Nachrichten für Elektroroller-Fans! Nachdem Elektroautos und -transporter unter 3,5 Tonnen bereits die Busspuren benutzen dürfen, profitieren nun auch zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge (Quads und Kleinstwagen) mit Elektromotor von dieser Regelung. Zur Erinnerung: Vor Veröffentlichung des Dekrets war die Nutzung dieser Spuren – zumindest theoretisch – allen Fahrzeugen außer Bussen und Taxis strengstens untersagt. In der Praxis sieht man jedoch häufig, wie Nutzer, insbesondere Elektroroller-Fans, das Risiko eingehen, diese Spuren zu benutzen. Der Hauptgrund für diese Regelung ist, dass elektrische Zweiräder nun als emissionsarme Fahrzeuge (VTFE – Very Low Emission Vehicles) gelten. Die Regelung ist noch nicht in Kraft getreten.

Es ist zu beachten, dass diese Regelung nicht im gesamten Stadtgebiet gilt. Laut dem 2019 verabschiedeten Mobilitätsgesetz liegt das Recht, die Nutzung von Busspuren für elektrische Zweiräder zu genehmigen, bei der für den Verkehr zuständigen Gemeinde oder interkommunalen Behörde. Ohne diese Genehmigung stellt die Nutzung dieser Spuren weiterhin einen Verkehrsverstoß dar. Um die Busspuren frei nutzen zu dürfen, benötigen E-Scooter-Fahrer zudem einen Crit’Air-Aufkleber.
Eine Maßnahme zur Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge in Frankreich.





