Seit dem 2021 in Kraft getretenen Berggesetz II müssen Autofahrer in Bergregionen ihre Fahrzeuge ganzjährig mit Winterreifen ausstatten oder Schneeketten bzw. Schneesocken im Kofferraum mitführen, auch wenn es nicht schneit. In diesem Jahr gilt diese Regelung für 34 Departements.
Der Nationale Rat der Kfz-Fachleute (CNPA) gab jedoch auf seiner Website bekannt, dass die Kontrollen nicht systematisch erfolgen und bis Ende 2022 keine Strafen verhängt werden. „Es wird keine systematischen Kontrollen durch Polizei oder Gendarmerie geben, sondern nur im Falle eines Unfalls oder einer Panne“, präzisiert der CNPA. Das Verkehrsministerium gab am Freitag, den 28. Oktober, bekannt, dass es bis Ende 2022 keine Strafe mehr geben wird, wenn man keine Winterreifen oder Schneeketten hat.
Hier finden Sie Informationen zur Auswahl der richtigen Schneeketten für Ihr Auto:
Die Wahl der Schneeketten sollte auf folgenden Kriterien basieren:
- Fahrzeugtyp (Limousine, SUV usw.);
- Reifengröße;
- Reifentyp (Sommer-, Ganzjahres- oder Winterreifen).
Wählen Sie Hochleistungs-Schneeketten, um Ihr Fahrzeug winterfest zu machen. Allopneus-Ketten garantieren maximale Haftung bei extremen Wetterbedingungen und intensiver Nutzung. Weitere Informationen zu Schneeketten finden Sie in unserem Artikel „Schneeketten: Welche sind die richtigen?“.
Hier ist die Liste der 34 Departements, in denen Winterreifen oder Schneeketten Pflicht sind:
Ain, Ardennen, Aveyron, Cantal, Haute-Loire, Isère, Jura, Lozère, Maine-et-Loire, Mayenne, Hautes-Pyrénées, Haute-Savoie, Somme, Pyrénées-Atlantiques, Ariège, Hautes-Alpes, Alpes-de-Haute-Provence, Ain, Drôme, Haute-Saône, Doubs, Jura, Nièvre und…
Auf Straßen mit einem traditionellen weißen Schneekettenschild auf blauem Grund kann ein Bußgeld zweiter Klasse (maximal 150 Euro) verhängt werden, jedoch nur, wenn die Straße schneebedeckt ist. Im ersten Winter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (2021/22) verzichteten die Behörden größtenteils auf Maßnahmen und setzten stattdessen auf Aufklärungskampagnen, die auch in diesem Winter fortgesetzt werden. Das Ministerium erklärte, es werde die Situation am Ende des Winters neu bewerten, um über die Einführung von Strafen im Folgejahr zu entscheiden.






